Kongress Länderrisiken 2010

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Forfaitierung von Auslandsforderungen schafft Liquiditätsspielraum

Eigenkapitalquote profitiert von Verkauf / Sicherheiten in der Regel erforderlich

FRANKFURT 01.04.2008 (Dow Jones). Ausstehende Forderungen aus Lieferungen dürften den meisten Exporteuren Kopfschmerzen bereiten. Dennoch lassen sie sich nicht immer vermeiden, insbesondere wenn der Wettbewerb nicht nur über Produkte, sondern auch über Zahlungsziele geführt wird. Eine Möglichkeit, offene Posten zu reduzieren, bietet der Forderungsverkauf, die so genannte Forfaitierung.

Ein Vorteil einer Forfaitierung liegt darin, dass der verkaufende Exporteur seine Liquidität erhöht und gleichzeitig die Bilanz verkürzt. Gerade in Zeiten von Basel II stellt die damit einhergehende Verbesserung der Eigenkapitalrelation einen bedeutenden Pluspunkt dar, wenn weitere Kreditfinanzierungen benötigt werden.

Unterschieden wird dabei zwischen der echten und unechten Forfaitierung. Im ersten Fall übernimmt der Käufer vorbehaltlos alle Risiken. Die ankaufenden Gesellschaften, meist Banken oder Finanzierungsinstitute, verlangen entweder eine erstklassige Bonität oder ein Bankaval. Dokumentiert wird die Forderung normalerweise durch einen Wechsel. Von der unechten Forfaitierung wird gesprochen, wenn der Exporteur über eine Kreditversicherung für die Forderung verfügt und er für den Selbstbehalt – 10% bis 15% – verantwortlich bleibt. Bei Fälligkeit oder längerem Zahlungsverzug erfolgt in der Regel eine Rückabwicklung oder die Kreditversicherung übernimmt die gesamte Forderung und betreibt den weiteren Forderungseinzug.

Voraussetzung für den Erwerb durch eine Bank oder eine auf die Forfaitierung spezialisierte Gesellschaft stellt in der Regel eine positive Bonitätsbewertung des verkaufenden Unternehmens dar. Kommt es während der Garantiezeit zu Einreden oder Reklamationen seitens des Importeurs, steht der Forderungskäufer vor einem Problem, da die Rechtsbeständigkeit der Forderung in Zweifel gezogen wird. „Wenn diese Rechtsbeständigkeit ausbleibt, hat der Forfaiteur das Risiko der Rückabwicklung mit dem Exporteur, da er ja bereits nach Lieferung gegen die Versandpapiere den Exporteur ausbezahlt hat“, bestätigt der Vertreter eines deutschen Handelshauses.

Während Forderungen an Unternehmen, die über ein außergewöhnlich gutes internationales Rating verfügen, ohne zusätzliche Sicherheiten angekauft werden, gilt dies nicht für die Masse der ausländischen Kunden in Ländern, die nicht zur OECD gehören. Hier verlangen die Ankäufer gewöhnlich die zusätzliche Sicherheit in Form eines Bankavals oder einer Kreditversicherung.

Gerade die Deckung von Geschäften durch private Kreditversicherer hat nach Aussage von Elvira Bergmann, Abteilungsdirektorin bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Sie begründet dies unter anderem damit, dass sich die staatliche Exportkreditversicherung aus den neuen EU-Ländern zurückgezogen hat. Denn die dort auftretenden Risiken mit Laufzeiten unter zwei Jahren werden mit Beitritt in die Gemeinschaft als marktfähig bewertet. Grundsätzlich gelten Zahlungsziele für Transaktionen mit EU- und OECD-Staaten – ausgenommen sind Mexiko, Korea und die Türkei – mit Laufzeiten bis zu 24 Monaten als marktfähig und werden deshalb von staatlichen Exportkreditversicherern nicht gedeckt.

Wichtigste private Anbieter von Exportkreditversicherungen sind in Deutschland Euler Hermes, Coface und Atradius. Die genannten Versicherer konzentrieren sich dabei auf kurzfristige Deckungen für OECD-Länder – in die auch die Masse der deutschen Exporte gehen. Nach Einschätzung der LBBW bieten sich ausländische Versicherer wie Lloyds of London oder AIG insbesondere dann an, wenn neben wirtschaftlichen auch politische Risiken abgesichert werden sollen und staatliche Hermes-Deckungen nicht verfügbar sind.

Verkauft ein Exporteur seine Forderung unter Kreditversicherung an einen Forfaiteur, reduziert er damit gleichzeitig sein Risiko. Lediglich der nicht abgesicherte Selbstbehalt, der je nach Vertrag variiert und zwischen 5% bis 25% liegt, bleibt in seinen Büchern. Normalerweise erfolgt eine solche Transaktion still, d.h. der ausländische Abnehmer erfährt nichts von der Abtretung. Allerdings gibt es Ausnahmen: So ist bei Geschäften mit brasilianischen Partnern eine stille Übertragung kaum möglich. Denn dafür wird eine Genehmigung der Zentralbank benötigt. Und um diese zu erhalten, muss der brasilianische Abnehmer einbezogen werden.

Insbesondere Exporteuren, die über Kennzahlen gesteuert werden oder deren Liquidität knapp ist, bietet der Forderungsverkauf Vorteile. „Viele Unternehmen nutzen die Forfaitierung jedoch nicht, weil sie diese nicht kennen oder noch nicht eingesetzt haben“, bedauert LBBW-Expertin Bergmann. Ihrer Meinung nach bietet die Forfaitierung unter privater Kreditversicherung oft Vorteile aufgrund höherer Flexibilität bei Regularien, wie z.B. tilgungsfreie Zeit, Entgelt oder Selbstbehalt. Auch Unternehmensvertreter berichten, dass der Bund bei Selbstbehalt und Entgelt sehr starren Vorgaben folgt. Bei Handhabung und Abwicklung zeige sich der staatliche Hermes jedoch sehr flexibel.

Ob eine Forfaitierung in Frage kommt, hängt jedoch letztlich auch davon ab, welche Produkte ein Unternehmen exportiert, welche Marktstellung es aufweist und über welche Exporterfahrung es verfügt. Wie der Finanzierungsexperte eines deutschen Druckmaschinenherstellers sagt, strebt sein Konzern an, Forderungen erst gar nicht in die eigenen Bücher zu nehmen, sondern sofort an Banken oder Leasinggesellschaften auszulagern. Da man in vielen Ländern über Erfahrung und eigenes Personal verfüge, sei eine lokale Strukturierung der Finanztransaktionen auch möglich. Die Forfaitierung stellt dagegen eher die Ausnahme denn die Regel dar. Dagegen dürfe das Leasing für die deutschen Druckmaschinenhersteller die bevorzugte Finanzierungsform sein. Auch Anlagenbauer nutzen die Forfaitierung eher selten, da Großprojekte finanziell anders strukturiert werden und die Fabrikationsphase mit in die Deckung einbezogen werden muss. Finanzkredite für Großanlagen werden in der Regel entweder auf gedeckter, ungedeckter oder gemischter Basis durch die Banken bereitgestellt, je nach Risikolage des Geamtprojektes.

Sollte der Forfaiteur bei einer unechten Forfaitierung auf seiner Forderung sitzen bleiben, weil der ausländische Abnehmer nicht zahlt, kann der Lieferant durchaus wieder ins Spiel kommen – als Schuldeneintreiber. Daran hat er auch ein eigenes Interesse, schließlich befindet er sich auch aufgrund des Selbstbehaltes weiter im reduzierten Risiko. Insbesondere, wenn der deutsche Produzent vor Ort über eine Niederlassung verfügt, ist es vielfach sinnvoller und billiger, im das Inkasso zu übertragen, anstatt einen externen Dienstleister zu beauftragen.

Lars Hoffmann